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   VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08   

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https://dejure.org/2009,26522
VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08 (https://dejure.org/2009,26522)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 K 8/08 (https://dejure.org/2009,26522)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 5 K 8/08 (https://dejure.org/2009,26522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Vernichtungsanordnung durch eine unzuständige Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 29.01.2008 - 1 A 165/07

    Auskunftsverlangen nach dem Saatgutverkehrsgesetz; Zuständigkeit oberster

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    Fehlt es an der nach Art. 112 Satz 1 SVerf, § 5 Abs. 3 Satz 1 LOG und § 31 GenTG erforderlichen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bestimmung der zuständigen Landesbehörde, ist eine auf § 26 Abs. 1 GenTG gestützte Vernichtungsanordnung rechtswidrig (wie OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2008 - 1 A 165/07 -).

    Der angegriffene Verwaltungsakt sei schon formell rechtswidrig, weil der Beklagte ausweislich des rechtskräftigen Urteils des OVG des Saarlandes vom 29.01.2008 - 1 A 165/07 - für eine auf § 26 Abs. 1 Satz 1 GenTG gestützte Anordnung nicht zuständig sei.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit rechtskräftigem Urteil vom 29.01.2008 - 1 A 165/07 - entschieden, dass der Beklagte für eine auf § 26 Abs. 1 Satz 1 GenTG gestützte Anordnung nicht zuständig ist.

    Dieser Einwand greift schon deshalb nicht, weil das OVG des Saarlandes im Urteil vom 29.01.2008 - 1 A 165/07 - rechtskräftig entschieden hat, dass aufgrund der Rechtslage im Saarland weder der Beklagte noch sonst irgendjemand für den Erlass der Anordnung nach § 26 Abs. 1 GenTG im September 2007 zuständig war.

    Das ergibt sich bereits ohne weiteres aus dem Urteil des OVG des Saarlandes vom 29.01.2008 - 1 A 165/07 -, in dem im Einzelnen ausgeführt ist, dass aufgrund der besonderen Rechtslage im Saarland weder der Beklagte noch sonst irgendjemand für den Erlass der Anordnung nach § 26 Abs. 1 GenTG im September 2007 zuständig war.

  • BVerwG, 03.05.1999 - 7 B 72.99

    Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    Die Absicht, einen Amtshaftungsprozess anzustrengen, begründe nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 873; Beschluss vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 -, bei juris) nur in Ausnahmefällen ein besonderes Feststellungsinteresse, nämlich dann, wenn ein erledigendes Ereignis relativ spät im Laufe eines Prozesses und bei schon weitgehend fortgeschrittener Sachverhaltsaufklärung (z.B. mit Gutachten, Ortsterminen u.ä.) eintritt und der Kläger ein gesteigertes Interesse daran nachweisen könne, die "Früchte des bereits geführten Prozesses zu ernten".

    Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 - (BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 873) und den Beschluss vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 - sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.1999 - 1 BvR 1051/99 - stützt, betreffen diese Entscheidungen Konstellationen, in denen die Erledigung vor der Erhebung der Anfechtungsklage eingetreten war.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    Die Absicht, einen Amtshaftungsprozess anzustrengen, begründe nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 873; Beschluss vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 -, bei juris) nur in Ausnahmefällen ein besonderes Feststellungsinteresse, nämlich dann, wenn ein erledigendes Ereignis relativ spät im Laufe eines Prozesses und bei schon weitgehend fortgeschrittener Sachverhaltsaufklärung (z.B. mit Gutachten, Ortsterminen u.ä.) eintritt und der Kläger ein gesteigertes Interesse daran nachweisen könne, die "Früchte des bereits geführten Prozesses zu ernten".

    Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 - (BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 873) und den Beschluss vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 - sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.1999 - 1 BvR 1051/99 - stützt, betreffen diese Entscheidungen Konstellationen, in denen die Erledigung vor der Erhebung der Anfechtungsklage eingetreten war.

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    (So etwa Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Verfahren 2 A 224/07 beim VG Braunschweig im Schriftsatz vom 29.01.2008 unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, GenTR/BioMedR, Teil V, Nr. 4 zu § 16 GenTG, S. 9) Im Hinblick auf einen künftig zu führenden Amtshaftungsanspruch entfalle das Feststellungsinteresse nur dann, wenn der Amtshaftungsprozess offensichtlich keinen Erfolg hätte, (BVerwG, Urteile vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.; vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 -, NVwZ 1989, 1156) d.h. wenn ohne eine in die Einzelheiten gehende Prüfung erkennbar sei, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.

    (BVerwG, Urteil vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.) Das sei etwa anzunehmen, wenn der potentielle Amtshaftungsanspruch schon verjährt sei, der behauptete Schaden eindeutig durch mit dem Schadensereignis in adäquat ursächlichem Zusammenhang stehende Vorteile ausgeglichen sei oder das Ergebnis bei unterstelltem rechtmäßigem Verhalten gleich wäre.

  • BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    (So etwa Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Verfahren 2 A 224/07 beim VG Braunschweig im Schriftsatz vom 29.01.2008 unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, GenTR/BioMedR, Teil V, Nr. 4 zu § 16 GenTG, S. 9) Im Hinblick auf einen künftig zu führenden Amtshaftungsanspruch entfalle das Feststellungsinteresse nur dann, wenn der Amtshaftungsprozess offensichtlich keinen Erfolg hätte, (BVerwG, Urteile vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.; vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 -, NVwZ 1989, 1156) d.h. wenn ohne eine in die Einzelheiten gehende Prüfung erkennbar sei, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.
  • VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    (So etwa Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Verfahren 2 A 224/07 beim VG Braunschweig im Schriftsatz vom 29.01.2008 unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, GenTR/BioMedR, Teil V, Nr. 4 zu § 16 GenTG, S. 9) Im Hinblick auf einen künftig zu führenden Amtshaftungsanspruch entfalle das Feststellungsinteresse nur dann, wenn der Amtshaftungsprozess offensichtlich keinen Erfolg hätte, (BVerwG, Urteile vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.; vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 -, NVwZ 1989, 1156) d.h. wenn ohne eine in die Einzelheiten gehende Prüfung erkennbar sei, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.
  • VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95

    Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei;

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08
    (So etwa Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Verfahren 2 A 224/07 beim VG Braunschweig im Schriftsatz vom 29.01.2008 unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, GenTR/BioMedR, Teil V, Nr. 4 zu § 16 GenTG, S. 9) Im Hinblick auf einen künftig zu führenden Amtshaftungsanspruch entfalle das Feststellungsinteresse nur dann, wenn der Amtshaftungsprozess offensichtlich keinen Erfolg hätte, (BVerwG, Urteile vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.; vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 -, NVwZ 1989, 1156) d.h. wenn ohne eine in die Einzelheiten gehende Prüfung erkennbar sei, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.
  • VGH Hessen, 19.01.2011 - 6 A 400/10

    Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen

    Dieser Behauptung ist der Beklagte nicht entgegengetreten, sondern hat sinngemäß ausgeführt, bei Vorlage vergleichbarer Umstände in gleicher Weise handeln zu wollen (zur Bejahung der Wiederholungsgefahr in vergleichbaren Fällen vgl. VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67; VG Braunschweig, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 A 273/07 - ZUR 2009, 213; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2009 - 1 A 171/07 - VG Saarland, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 K 8/08 -, juris).
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